Werthouse Immobilien
Benfeyweg 11
14089 Berlin
Mobil: 0178/ 71 15 263
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis des Objekt-Exposees und seiner Bedingungen zustande.
Unsere Angebote sind freibleibend und gehen dem Empfänger nur aufgrund eines uns erteilten Auftrages zu. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so haftet der Auftraggeber für den entstandenen Schaden in Höhe der Provision, auch wenn er Bevollmächtigter ist.
Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt der Nachweis des angebotenen Objektes und damit der Provisionsanspruch als anerkannt. Vorkenntnis eines durch uns angebotenen und vermittelten Objektes schliesst die Schadenersatzpflicht des Angebotsempfängers nicht aus.
Sofern der Empfänger dieses Angebots mit der anderen Vertragsseite direkt in Verbindung tritt, ist unsere Firma zu benennen. Er ist verpflichtet, uns hiervon Mitteilung zu machen. Spätestens bei Abschluss des Vertrages ist unsere Firma hinzuzuziehen.Die Provisionsberechnung für den Nachweis oder die Vermittlung erfolgt aufgrund der im Angebot jeweils festgelegten Höhe.
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn für ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.
Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn
a) der Vertrag zu anderen als den in unseren Angeboten angegebenen Bedingungen zustand kommt,
b) für ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners ein Vertrag abgeschlossen wird,
c) vertragliche Erweiterungen oder Ergänzungen, die in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem ersten Vertrag stehen, zustande kommen,
d) aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung für das angebotene Objekt ein wie auch immer geartetes Besitzverhältnis oder eine aus sonstigen Rechtsgründen zu zahlende Vergütung vertraglich vereinbart wird.
 
Der Provisionsanspruch besteht auch bei dem Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung, des Erbbaurechtes und der Erbpacht.
Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben beruhen auf uns erteilten Informationen, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir nicht haften. Wir bemühen uns, möglichst richtige und vollständige Angaben zu erhalten. Irrtümer, Auslassungen und Zwischenverkauf, -vermietung oder -verpachtung sind vorbehalten.
Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch die Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.
Nebenabreden, mündliche oder telefonische Zusagen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bedingungen nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen der Zulässigkeit unser Geschäftssitz Berlin.